AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen schließen die Einhaltung der Hausordnung ein und gelten für alle Gäste der Wanderhütten.

1. Reservierung und Vertragsabschluss

1.1. Vertragspartner sind der Leistungsgeber (Vermieter der „Wanderhütten“) und der Leistungsnehmer (Gast).

1.2. Die Gäste können ihren Aufenthalt persönlich, telefonisch, per Post, per E-Mail oder auch online reservieren.

1.3. Die Reservierungsanfrage sollte folgende Angaben enthalten: Name, Anschrift, Telefonnummer, Daten der Ankunft und Abreise, Anzahl der Personen und gewünschte Unterkunft.

1.4. Der Belegungsvertrag zwischen den Vertragspartnern ist rechtsgültig vereinbart, sobald die Anzahlung durch den Mieter erfolgt ist. Nach Geldeingang wird vom Vermieter eine verbindliche Buchungsbestätigung und eine Rechnung schriftlich zugesandt. Sollte die Buchungsbestätigung dem Anmelder, bzw. den anmietenden Personen nicht bis spätestens 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses zugegangen sein, hat sich dieser unverzüglich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen.

1.5. Der Abschluss verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages. Der Vertrag ist nach Anzahlung von 30 % des Mietpreises rechtsgültig und hat innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt zu erfolgen. Bei nicht termingerechter Zahlung behalten wir uns eine Stornierung vor.

1.6. Nebenabreden, die dem Inhalt dieser Bedingungen oder der Leistungsbeschreibungen im Internet nicht entsprechen, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung durch den Vermieter.

1.7. Wenn die Belegungssituation es zulässt, besteht auch die Möglichkeit einer kurzfristigen Buchung vor Ort (Wanderer).

2. Leistungen, Preise, Zahlung

2.1. Leistungen können im Voraus oder bei Ankunft vom Gast gebucht werden, richten sich nach der jeweiligen Verfügbarkeit und können aus wichtigen Gründen durch den Vermieter abgelehnt werden.

2.2. Reservierte Unterkünfte/Leistungen stehen dem Gast am Anreisetag jeweils ab 16:00 Uhr zur Verfügung.

2.3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Wanderhütten dem Vermieter spätestens um 10.00 Uhr zur Verfügung zu stellen, falls keine anderen Absprachen bestehen. Verspätungen in dieser Hinsicht berechtigen den Vermieter eine weitere Übernachtung in Rechnung zu stellen.

2.4. Die vereinbarten Preise der erbrachten Leistungen enthalten die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer. Grundlage der Preise ist die aktuelle Preisliste, wenn nicht andere Preise im Belegungsvertrag vereinbart sind.

2.5. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate, und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis(z.B. auf Grund von Erhöhungen von Gebühren, Steuern, Abgaben oder ähnliches), so kann dieser den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um max. 10% anheben. Bei Preiserhöhungen über 5% des Gesamt - Mietpreises kann der Mieter innerhalb von 10 Tagen kostenlos zurücktreten.

2.6. Anfallende Kurtaxe ist nicht im Preis enthalten und ist direkt vor Ort zu bezahlen.

2.7. Abschlags-Rechnungen des Vermieters sind sofort nach Zugang innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zahlbar. Bei verspäteter Zahlung behält sich der Leistungsgeber das Recht vor, Verzugszinsen zu berechnen. Die Restzahlung kann nach Absprache in bar vor Ort erfolgen. Ohne vollständige Bezahlung besteht kein Anspruch auf Erbringung der Vermietungsleistung.

2.8. Die Wanderhütten dürfen nicht von mehr Personen (einschl. aller Kinder), als im Belegungsvertrag vereinbart, genutzt werden. Eine Aufbettung sowie die Mitnahme von Haustieren sind, vorbehaltlich nachfolgender Bestimmungen, gegen Aufpreis möglich. Bei Kleintieren ist das Mitbringen nur auf Anfrage möglich und Bedarf der ausdrücklichen Zustimmung der Vermieter. Aufbettungen sind vorher anzuzeigen und werden gesondert vereinbart und berechnet. Entsprechen die vom Mieter gemachten Angaben nicht den Tatsachen, kann der Bezug des Objektes verwehrt und der Mietvertrag storniert werden. Es werden dann Stornierungszahlungen entsprechend Nummer 3 fällig.

3. Stornierungen

Der Gast kann Um- und Abbestellung von der Reservierung nur schriftlich vornehmen. Der Vermieter behält sich das Recht vor, bei Stornierungen einer Buchung durch den Gast die folgenden Stornogebühren zu erheben, - 30% der gebuchten Leistung ab 60. Tag vor Anreise - 50% der gebuchten Leistung ab 30. Tag vor Anreise - 90 % der gebuchten Leistung ab 7. Tag vor Anreise.  Einnahmen des Vermieters aus anderweitiger Vermietung/Nutzung und ersparte Aufwendungen werden bei nicht in Anspruch genommenen Leistungen angerechnet.

Es wird empfohlen, sich gegen das mit einem Rücktritt verbundene Kostenrisiko durch den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung abzusichern! (Versicherung ist im Mietpreis nicht eingeschlossen.) Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten z.B. höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretene Umstände machen die Erfüllung des Vertrages unmöglich; der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen der „Wanderhütten“ in der Öffentlichkeit gefährden kann.

4. Verlust und Haftung

4.1 Gäste, die aus eigenem Verschulden Schäden an Gebäuden und Inventar verursachen, werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zum Ersatz herangezogen (Erziehungsberechtigte und Veranstalter eingeschlossen). Das gilt auch für nachträglich festgestellte, vom Mieter verursachte Schäden.

4.2. Der Vermieter ist in keiner Weise seinen Gästen für Verluste oder Schäden am Eigentum haftbar, welche durch unangemessenes Verhalten oder Fahrlässigkeit von Gästen, höhere Gewalt oder durch Situationen entstehen, in denen der Gast allein für das betreffende Eigentum verantwortlich ist.

4.3. Auf den Parkplätzen bestehen für die dort abgestellten Fahrzeuge grundsätzlich keine Haftung sowie keine Überwachungspflicht des Vermieters.

5. Ausschlusspflicht und Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Leistungen muss der Leistungsnehmer innerhalb eines Monats nach Beendigung der Leistungserbringung gegenüber dem Leistungsgeber geltend machen. Ansprüche verjähren nach 1 Jahr.

6. Sonstiges

6.1. Die Aufbewahrung von Lebensmitteln in den Übernachtungsräumen ist nicht gestattet. Benutzen Sie bitte die Kühlschränke in den Küchen.

6.2. Der Mieter muss die Hausordnung beachten, die im Haus aushängt bzw. dem Belegungsvertrag beigefügt ist. Hierzu gehören auch die nächtlichen Ruhezeiten sowie das Rauchverbot in den Schlafräumen. Bei Missachtung des Rauchverbotes wird eine zusätzliche Reinigungspauschale (Beauftragung einer Firma) in Höhe von mindestens 100,00 EUR erhoben.

7. Schlussbestimmungen

Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Sitz der Wanderhütten. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Sonneberg. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. An die Stelle der ungültigen Bestimmung tritt die ihr möglichst nahe kommende gesetzliche Regelung. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des deutschen Rechts. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform